Was kostet der Kauf einer Wohnung auf Mallorca? Steuern und tatsächliche Kosten
Der Kaufpreis ist nur der Ausgangspunkt. Auf den Balearen können die Kaufnebenkosten bis zu 13 % betragen. Wir schlüsseln jeden Euro auf, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Einer der häufigsten Fehler beim Immobilienkauf auf Mallorca ist, nur den Verkaufspreis zu kalkulieren und die damit verbundenen Nebenkosten zu vergessen. Auf den Balearen können diese bis zu 13 % des Kaufpreises betragen. Wir schlüsseln sie alle für Sie auf.
ITP — Grunderwerbsteuer
Die wichtigste Steuer beim Kauf einer Bestandsimmobilie. Auf den Balearen gilt folgende progressive Staffelung:
- Bis 400.000 €: 8 %
- Von 400.001 € bis 600.000 €: 9 %
- Von 600.001 € bis 1.000.000 €: 10 %
- Über 1.000.000 €: 11 %
Für Erstwohnsitze, die von Käufern unter 36 Jahren erworben werden, gibt es ermäßigte Steuersätze. Wenden Sie sich an einen Steuerberater, um zu prüfen, ob dies auf Ihren Fall zutrifft.
Neubau: MwSt. + AJD
Kaufen Sie direkt vom Bauträger, zahlen Sie statt der ITP eine Mehrwertsteuer von 10 % sowie die Urkundensteuer (AJD) von 1,5 % auf den beurkundeten Kaufpreis. Das ergibt insgesamt 11,5 % auf den Kaufpreis.
Notar und Grundbuch
Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem beurkundeten Kaufpreis. Ungefähre Richtwerte:
- Immobilie zu 200.000 €: ~800 €
- Immobilie zu 500.000 €: ~1.200 €
- Immobilie zu 1.000.000 €: ~2.000 €
Die Grundbuchgebühren belaufen sich auf ungefähr 30–50 % der Notarrechnung.
Verwaltung und Bewertung
Wenn Sie eine Hypothek aufnehmen, verlangt die Bank eine Verwaltungsgesellschaft zur Steuerabwicklung und Eintragung ins Grundbuch (300–500 €) sowie eine offizielle Immobilienbewertung (300–600 € je nach Größe und Art).
Praktisches Beispiel
Bestandswohnung in Palma für 350.000 €:
- ITP (8 %): 28.000 €
- Notar: ~1.000 €
- Grundbuch: ~500 €
- Verwaltung: ~400 €
- Gesamtkosten: ~29.900 € — 8,5 % des Kaufpreises
Tatsächlich gezahlter Gesamtbetrag: 379.900 €.
Wer zahlt was?
Der Käufer zahlt ITP (oder MwSt.+AJD), Notargebühren, Grundbuchgebühren und Verwaltungskosten. Der Verkäufer zahlt die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía) und die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn. Die Maklergebühren trägt derjenige, der den Auftrag erteilt hat — bei Amelia zahlt stets der Verkäufer, niemals der Käufer.
Wie lassen sich die Kosten legal reduzieren?
Der Spielraum ist begrenzt, da es sich um gesetzlich geregelte Steuern handelt. Sie können jedoch: den Verkaufspreis verhandeln, um die Steuerbemessungsgrundlage zu senken, prüfen, ob ein ermäßigter ITP-Satz auf Ihren Fall zutrifft, und Notare vergleichen (die Gebühren sind innerhalb eines bestimmten Rahmens Richtwerte).
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